AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):
Eine oder mehrere Wohnungen (Nr. 01-10), der City Suites Murnau GmbH, in der Reschstraße 19, 82418 Murnau.
Es gilt die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
(2) Das Mietobjekt ist gemäß der Ausstattungsmerkmale auf unserer Webseite (www.citysuites-murnau.de)
vollständig eingerichtet und möbliert. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die Einrichtungen der City Suites Murnau GmbH zu benutzen.
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit die Haustürschlüssel oder Chipkarte.

§2 Mietzeit, An-und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird wie vereinbart an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an
den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis für das Mietobjekt wird für die Dauer der Mietzeit nach Saison gemäß der Preisliste auf unserer Webseite (www.citysuites-murnau.de) vereinbart. Die Kosten für Strom, Wasser, Internet, Heizung sind im Mietpreis enthalten.
(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Eine Anzahlung (25% des Mietpreises) ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages auf vereinbartes Konto zu überweisen. Die Restzahlung von ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu überweisen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das oben genannte Konto zu überweisen.
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Mit dem Mieter wird ein Mietvertrag für die Dauer des Aufenthalts vereinbart. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung – bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Zugangs bei dem Vermieter.
(5) Sollte das Infektionsschutzgesetz (z.B. Covid-19) uns verbieten zu beherbergen, so ist eine kurzfristige kostenfreie Stornierung/Reiseabbruch möglich. Gleiches gilt, sollte sich City Suites Murnau unter Quarantäne befinden.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Der Mieter haftet ebenfalls für den Verlust von Mobiliar, Ausstattung oder sonstiger Gegenstände aus dem Mietobjekt.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter
unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach persönlicher Absprache möglich – und auch nur unter der Voraussetzung, dass das Haustier ausschließlich durch den Tierhalter beaufsichtigt wird und weder in der Suite, noch im Garten oder auf dem Gelände alleine sein oder frei herumlaufen darf.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.

§ 6 Nutzungsbestimmungen für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung der Nutzung des WLANs: Der Vermieter betreibt im Mietobjekt
einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für den Buchungszeitraum die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung des WLAN ist eine kostenlose Serviceleistung des Vermieters für den Mieter und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des WLAN Schlüssels. Der WLAN Schlüssel ist nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich den WLAN Schlüssel geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht den WLAN Schlüssel zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf
hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur
Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können
daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine
Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst
verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die
daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger
Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Nutzungsbestimmungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

§ 7 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Der erstellte Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 8 Widerrufsrecht, Streitbeilegung Online
(1) Belehrung: Kein Widerrufsrecht bei Buchung nach § 537 BGB
(2) Hinweis zu Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung
zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen können.

Die Geschäftsleitung Stand: 15.1.2025

 

 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – SAUNA

§ 9 Nutzungsbestimmungen für die Nutzung des Saunabereichs
1. Allgemeines
(1) Die Haus- und Benutzungsordnung ist für alle Gäste, Besucher und sonstige Benutzer verbindlich.
Wer den Bereich Saunahaus mit Außenbereich und Ruhezone betritt hat vorab sich in der im 1. UG neben dem
Office am Board gegen Unterschrift einzutragen. Hiermit wird der Hausordnung inkl. der Saunaordnung verbindlich zugestimmt. Mit dem Betreten der Anlage „Saunahaus“ werden diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Regelungen anerkannt.
(2) Folgende Benutzungsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und dem Wohlbefinden aller Gäste im
gesamten Bereich der Anlage, einschließlich aller Außenbereiche. Eine Verletzung dieser Ordnung kann den
Ausschluss von der Nutzung des Betriebes zur Folge haben.
(3) Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder allgemeinen Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher für den eingetretenen Schaden.
(4) Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch aus Rücksicht auf andere Besucher, die Entspannung suchen, muss sich jeder Saunagast ruhig verhalten.

2. Besondere Bestimmungen für den Saunabereich
(1) Bademantel kann gegen eine Kaution von € 50,00 im Office abgeholt werden. Die Kaution wird bei Rückgabe, bis spätestens Ende des Aufenthaltes in City Suites Murnau, so der Bademantel in Ordnung, wieder ausgezahlt.
(2) Es wird auf die erhöhte Rutschgefahr (durch Nässe, Eis, Schnee, Regen etc.) im gesamten Bereich des
Saunahauses und der Zuwege über Tiefgarage bzw. Wirtschaftseingang und Treppen, sowie Haupteingang Resch-
straße, hingewiesen.
(3) Vor der Nutzung der Saunakabine ist jeder Saunanutzer dazu verpflichtet, sich gründlich zu reinigen.
(4) Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist allgemein bekannt, dass die Benutzung einer Sauna mit einer Belastung für den Körper verbunden ist. Von daher kann die Sauna nur von Personen genutzt werden, die sich aufgrund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes dazu in der Lage fühlen. Da dem Betreiber der Gesundheitszustand der Gäste nicht bekannt ist, ist im Zweifel ein Arzt zu befragen.
(5) Traditionell bestehen in den Schwitzräumen besondere Umgebungsbedingungen, wie z.B. hohe Raumtemperaturen, ca. 40 °C im Fußbodenbereich und bis zu 100 °C im Deckenbereich, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Anwender besondere Vorsicht. Der Aufenthalt in den Saunakabinen sollte daher in Abhängigkeit von eigenem Wohlbehagen und nicht von, durch die Uhr kontrollierten Zeitspannen erfolgen.
(6) Insbesondere eine Berührung des Ofens, sowie der Dampfaustrittsöffnungen sind ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen technischen Einrichtungen der Sauna.
(7) Der Gebrauch eigener, selbst mitgebrachter Badeessenzen ist aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt.
Dies gilt auch für Einreibemittel, Honige oder Öle und ähnliches. Bei Verstößen besteht durch die Gefahr möglicher Entzündungen und Verpuffungen höchste Gefahr für die eigene Gesundheit und die der anderen Gäste.
(8) Kindern bis zu einem Alter von 16 Jahren ist der Saunabesuch nicht gestattet.
(9) Kosmetische Handlungen, wie das Färben der Haare, die Entfernung von Körperbehaarung, das Schneiden von Nägeln und Ähnliches sind nicht gestattet.

3. Verhalten in den Abkühl- bzw. Ruheräumen; Nutzung sonstiger Einrichtungen
(1) Nach dem Aufenthalt in den Schwitzräumen ist vor der Benutzung der Ruheliegen oder der Stühle der Schweiß abzuduschen.
(2) Die Ruheliegen und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einem Bademantel oder einer Körpergroßen, trockenen Unterlage benutzt werden.
(3) In der gesamten Anlage inklusive dem Terrassenbereich besteht uneingeschränktes Rauchverbot.
(4) Im gesamten Saunabereich ist das Fotografieren, Filmen und der Gebrauch von Mobiltelefonen nicht gestattet.

4. Getränke
(1) Sie können sich an dem bereitgestellten Kaltgetränken (siehe Preisliste) gerne bedienen.
Bitte nehmen Sie nur heraus, was getrunken wird. Aus hygienischen Gründen darf nichts zurück in den Kühlschrank/Schränke gestellt werden. Notieren Sie auf dem bereitgestellten Block Ihre Entnahme. Kommen Sie zum Bezahlen zeitnah ins Office, oder werfen Sie den Zettel mit Bargeld in den Briefkasten vor dem Office. Betrag ist vor Abreise zu bezahlen. Wir vertrauen Ihnen. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt, das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet.

5 Haftung bei Schadensfällen
(1) Die Gäste benutzen die Einrichtungen ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Anlage abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
(2) Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.

6. Reservierungsliste und Stornierung – Aushang 1. Untergeschoss Höhe „Office“
(1) Bitte tragen Sie sich mit Unterschrift nur unter den Saunazeiten ein, so Sie auch die Sauna nutzen.
Bitte streichen Sie sich zeitnah wieder aus, wenn Sie verhindert sein werden. So haben weitere Gäste die Chance auf Planung und Nutzung.
(2) Jeder Gast soll die Sauna nutzen können. Somit werden keine fixen Reservierungen von einzelnen Gästen
ermöglicht.

Die Geschäftsleitung Stand: 15.1.2025