AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“): Eine oder mehrere Wohnungen (Nr. 01-10), der City Suites GmbH, in der Reschstraße 19, 82418 Murnau. Es gilt die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
(2) Das Mietobjekt ist gemäß der Ausstattungsmerkmale auf unserer Webseite (www.citysuites-murnau.de) vollständig eingerichtet und möbliert. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die Einrichtungen der City Suites GmbH zu benutzen.
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit die Haustürschlüssel oder Chipkarte.
§2 Mietzeit, An-und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird wie vereinbart an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis für das Mietobjekt wird für die Dauer der Mietzeit nach Saison gemäß der Preisliste auf unserer Webseite (www.citysuites-murnau.de) vereinbart. Die Kosten für Strom, Wasser, Internet, Heizung sind im Mietpreis enthalten.
(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Eine Anzahlung (25% des Mietpreises) ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages auf vereinbartes Konto zu überweisen. Die Restzahlung von ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu überweisen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das oben genannte Konto zu überweisen.
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Mit dem Mieter wird ein Mietvertrag für die Dauer des Aufenthalts vereinbart. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Zugangs bei dem Vermieter.
(5) Sollte das Infektionsschutzgesetz (z.B. Covid-19) uns verbieten zu beherbergen, so ist eine kurzfristige kostenfreie Stornierung/Reiseabbruch möglich. Gleiches gilt, sollte sich city suites unter Quarantäne befinden.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Der Mieter haftet ebenfalls für den Verlust von Mobiliar, Ausstattung oder sonstiger Gegenstände aus dem Mietobjekt.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt nur nach persönlicher Absprache und unter der Voraussetzung, dass das Haustier zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt ausschließlich durch den Tierhalter/in in der Suite/Garten etc. sein darf.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.