AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“): Eine oder mehrere Wohnungen (Nr. 01-10), der City Suites GmbH, in der Reschstraße 19, 82418 Murnau. Es gilt die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
(2) Das Mietobjekt ist gemäß der Ausstattungsmerkmale auf unserer Webseite (www.citysuites-murnau.de) vollständig eingerichtet und möbliert. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die Einrichtungen der City Suites GmbH zu benutzen.
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit die Haustürschlüssel oder Chipkarte.

§2 Mietzeit, An-und Abreise
(1) Das Mietobjekt wird wie vereinbart an den Mieter vermietet.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis für das Mietobjekt wird für die Dauer der Mietzeit nach Saison gemäß der Preisliste auf unserer Webseite (www.citysuites-murnau.de) vereinbart. Die Kosten für Strom, Wasser, Internet, Heizung sind im Mietpreis enthalten.
(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: Eine Anzahlung (25% des Mietpreises) ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages auf vereinbartes Konto zu überweisen. Die Restzahlung von ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu überweisen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das oben genannte Konto zu überweisen.
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Mit dem Mieter wird ein Mietvertrag für die Dauer des Aufenthalts vereinbart. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Zugangs bei dem Vermieter.
(5) Sollte das Infektionsschutzgesetz (z.B. Covid-19) uns verbieten zu beherbergen, so ist eine kurzfristige kostenfreie Stornierung/Reiseabbruch möglich. Gleiches gilt, sollte sich city suites unter Quarantäne befinden.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Der Mieter haftet ebenfalls für den Verlust von Mobiliar, Ausstattung oder sonstiger Gegenstände aus dem Mietobjekt.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt nur nach persönlicher Absprache und unter der Voraussetzung, dass das Haustier zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt ausschließlich durch den Tierhalter/in in der Suite/Garten etc. sein darf.
(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.

§ 6 Nutzungsbestimmungen für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung der Nutzung des WLANs: Der Vermieter betreibt im Mietobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für den Buchungszeitraum die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung des WLAN ist eine kostenlose Serviceleistung des Vermieters für den Mieter und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des WLAN Schlüssels. Der WLAN Schlüssel ist nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich den WLAN Schlüssel geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht den WLAN Schlüssel zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger
Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Nutzungsbestimmungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

§ 7 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Der erstellte Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 8 Widerrufsrecht, Streitbeilegung Online
(1) Belehrung: Kein Widerrufsrecht bei Buchung nach § 537 BGB
(2) Hinweis zu Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen können.